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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der „bonCura direkt“ als Geschäftsbereich der bonCura GmbH für den Verkauf und Vertrieb sowie für die Lieferung medizintechnischer Produkte.
Präambel


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von "bonCura direkt" erbrachten Lieferungen und Leistungen in allen Vertragsbeziehungen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens. Entgegenstehende bzw. ergänzende Bedingungen - insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden/ Bestellers - werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn "bonCura direkt" einen Vertrag durchführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

I. Angebote/ Vertragsschluss


1) Die im online shop, im Katalog sowie auf Werbesendungen veröffentlichten Preise sind freibleibend.
Sollte "bonCura direkt" auf Wunsch des Kunden ein bindendes Angebot abgeben, so muss dieses, vorbehaltlich individualvertraglicher Vereinbarung, binnen 14 Werktagen nach Zugang bei dem Kunden angenommen werden.

2) In der Veröffentlichung der Angebote durch
"bonCura direkt" liegt die Aufforderung an den Kunden/Besteller, ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben.
Erfolgt das Angebot bzw. die Abgabe des Angebotes über den online shop, erhält der Kunde nach Auftragseingang eine schriftliche Eingangsbestätigung. In den übrigen Fällen (Bestellung per e-mail, Fax, Telefon etc.) entfällt die Übersendung einer Eingangsbestätigung. Durch Übersendung der Eingangsbestätigung kommt ein Vertragsverhältnis nicht zustande. Eine Annahme des Angebotes kommt in sämtlichen Fällen erst mit der Übersendung der Ware an den Kunden zustande.

3) Die Annahme von Angeboten steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Ware. Abbildungen im online shop oder der website oder
"bonCura direkt" Katalogen können der bestellten Ware im Einzelfall nur ähnlich sein.

4)
"bonCura direkt" ist zu Änderungen von Art und Ausführung der Lieferungen und Leistungen berechtigt, soweit sich diese aus technischen oder sonstigen Gründen als notwendig erweisen sollte, damit keine Wertminderung verbunden ist und die geänderte Ausführung qualitätsmäßig zumindest gleichwertig und auch sonst für den Kunden/ Besteller zumutbar ist.

II. Preise und Zahlungen


1) Die Preise für Lieferungen von "bonCura direkt" an den Kunden/ Besteller schließen Versandkosten an den Kunden oder an die gewünschte Lieferadresse grundsätzlich nicht ein, es sei denn, dass die Versandkostenfreiheit ausdrücklich vereinbart ist oder diese bereits in den Angebotsveröffentlichungen enthalten ist.


2) Die Versandkosten betragen bei Inlandsbestellungen über den online- shop 6 Euro, in den übrigen Fällen höchstens 8 Euro, jeweils zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Bei Versand ins Ausland werden die Versandkosten individuell kalkuliert und dem Kunden vor Übersendung der Ware mitgeteilt. Dem Kunden steht es nach Übermittlung der Versand- und Transportkosten frei, von seinem abgegebenen Angebot Abstand zu nehmen.


3) Insoweit der Kunde/ Beststeller aufgrund besonderer Absprache mit "bonCura direkt" Ware zunächst nur zur Ansicht erhält und hierüber in der Folge kein Kaufvertrag zustande kommt, ist der Kunde/ Besteller verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten ausreichend frankiert zurückzusenden sowie "bonCura direkt" etwa entstehende Einlagerungskosten zu ersetzen. Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Versand- sowie etwa anfallende Einlagerungskosten werden dem Kunden auf Anfrage vor der Versendung detailliert mitgeteilt. Im Übrigen gelten für die Versendung der Ansichtsware die Regelungen in Ziff. II 2).

4) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. Die Rechnung wird nach jeder einzelnen Lieferung oder Leistung gestellt. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Skonto wird, soweit nicht individualvertraglich abweichend vereinbart, nicht gewährt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.


5) "bonCura direkt" behält sich vor, im Einzelfall eine angemessene Vorauszahlung im Rahmen einer Individualvereinbarung mit dem Kunden/Besteller zu vereinbaren.


6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderungen -unbeschadet der Vorschrift des § 354 a HGB- nicht an Dritte abtreten.


7) Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb der EU können Einfuhrabgaben anfallen. Diese variieren in verschiedenen Zollgebieten und sind vom Kunden/ Besteller selbst zu tragen.

III. Lieferbedingungen


1) Sofern Abweichendes nicht vereinbart ist, gilt Lieferung ab Werk.   


2) Liefertermine und Lieferfristen gelten annähernd.  Warenlieferungen erfolgen in der Regel innerhalb von 2-4 Werktagen vorbehaltlich der Vornahme der dem Kunden/Auftraggeber   obliegenden Mitwirkungshandlungen (insbes. Erbringung von Vorausleistungen). Über Lieferverzögerungen wird der Kunde unverzüglich informiert.


3) Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder anderen von "bonCura direkt" nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, auch bei Zulieferanten von "bonCura direkt", verschiebt sich der reguläre Liefertermin um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit diese auf die Fertigung oder Auslieferung der Ware von Einfluss ist. Über Beginn und Ende vorstehend beschriebener Lieferhindernisse informiert "bonCura direkt" den Kunden/ Auftraggeber baldmöglichst.


4) "bonCura direkt" behält sich das Recht vor, im Falle andauernder Betriebsstörungen oder anderer unter Abs.2 genannter, dauerhafter Hindernisse, die sämtlich von "bonCura direkt"


IV. Untersuchungs- und Rügepflicht, Rücksendung


1) Den Kunden/ Besteller trifft bezüglich sämtlicher Lieferungen und Leistungen eine Untersuchungs- und Rügepflicht gem. § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind "bonCura direkt" unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.


2) Rügen sind gegenüber "bonCura direkt" schriftlich und mit exakter Beschreibung von Art und Umfang des Mangels anzuzeigen.

3) Ist "bonCura direkt" aufgrund der Mangelhaftigkeit der Ware zur Rücknahme der Ware verpflichtet oder hat sich kulanzweise zur Rücknahme der Ware bereit erklärt, ist die Ware vom Kunden an das von "bonCura direkt" benannte Außenlager ausreichend frankiert zurückzusenden. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Die Kosten des Rücktransports wird "bonCura direkt" dem Kunden auf dessen Wunsch wahlweise auf eine von diesem benannte Bankverbindung gutbringen oder eine Gutschrift erstellen.


V. Eigentumsvorbehalt


1) "bonCura direkt" behält sich bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderungen aus dem zugrundeliegenden Kaufvertrag, sowie sämtlichen laufenden Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden/ Besteller das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Be- und Verarbeitung durch den Kunden/ Besteller erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware.

 

2) Bei Weiterveräußerung der Ware im normalen Geschäftsgang tritt der Käufer/ Besteller jegliche daraus entstehenden Forderungen an "bonCura direkt" ab. Die abgetretene Forderung dient der Sicherheit für die Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware. Auf Verlangen des Käufers/ Bestellers ist "bonCura direkt" zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer/ Besteller sämtliche mit dem Liefergegenstand in Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherheit besteht oder erbracht wird.


VI. Sach- und Rechtsmängel; Sonstige Leistungsstörungen


1) Der Käufer/ Besteller hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung). Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Käufer/ Besteller anstelle der Nachbesserung nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

 

2) Offensichtliche Mängel an den gelieferten Waren sind "bonCura direkt" gem. Ziff. IV unverzüglich anzuzeigen.

 

3) Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen bei unsachgemäßer Behandlung oder Überbeanspruchung der Ware durch den Kunden/ Besteller, jedweder Veränderung der Ware durch den Kunden/ Besteller sowie Dritte  und ohne ausdrückliche Zustimmung/ Freigabe von "bonCura direkt", sowie bei Verletzung der Vorschriften über Behandlung, Wartung und Pflege der Ware (z.B Gebrauchsanweisung). Beeinträchtigungen der Ware, welche durch den üblichen Verschleiß hervorgerufen werden, unterliegen nicht der Gewährleistung.

 

4) Die unter Abs. 1 bezeichneten Ansprüche verjähren binnen eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Lieferung der Ware an den Kunden/ Besteller. Dies gilt auch für Ansprüche aus Rücktritt und Minderung. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von "bonCura direkt", arglistigem Verschweigen des Mangels, Personenschäden oder Rechtsmängeln im Sinne des § 438 Abs. 1 Nr. 1a BGB.

 

5) Für Mängel an Nachbesserungsleistungen, Umgehungen oder Neulieferungen im Wege der Nacherfüllung endet die Verjährung ebenfalls mit dem in Abs. 4 bezeichneten Zeitpunkt. Die Verjährungsfrist wird jedoch, wenn "bonCura direkt" im Einverständnis mit dem Kunden/ Besteller das Vorhandensein eines Mangels prüft oder die Nacherfüllung erbringt, so lange gehemmt, bis "bonCura direkt" dem Kunden/ Besteller das Ergebnis das Ergebnis der Prüfung mitteilt oder die Nacherfüllung für beendet erklärt oder die Nacherfüllung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.                     

 


VII. Haftung


1) In allen Fällen vertraglicher oder außervertraglicher Haftung leistet "bonCura direkt" Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur

 

a) bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die "bonCura direkt" eine Garantie übernommen hat, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder Garantie verhindert werden sollte,

 

b) in anderen Fällen; nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets beschränkt auf EUR 50.000 pro Schadensfall, insgesamt höchstens auf EUR 150.000 aus dem Vertrag.

 

2) Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die Haftungsbegrenzungen gem. Abs .1 b gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

3) Für alle Ansprüche gegen "bonCura direkt" auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher oder außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Dies gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfrist gemäß Satz 1 beginnt mit dem in § 199 Abs. 1  BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Die abweichende Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.                                      

 


VIII. Datenschutz


Ohne ausdrückliche Zustimmung des Käufers/ Bestellers werden die empfangenen Daten ausschließlich zur Abwicklung des jeweils geschlossenen Vertrages verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert. Eine Weitergabe der Kundendaten erfolgt nur im Falle der Erforderlichkeit der Auftragsabwicklung- und bearbeitung. Im Übrigen werden die Daten streng vertraulich behandelt und vor dem Zugriff Nichtberechtigter geschützt.       


IX. Schlussbestimmungen


(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem und im Zusammenhang mit "bonCura direkt" und dem Kunden/ Besteller geschlossenen Verträgen ist der Geschäftssitz von "bonCura direkt".

 

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.   

     

(3) Sofern nichts Abweichendes vereinbart, ist der Geschäftssitz von "bonCura direkt" Erfüllungsort.    

 

 

 

Stand April 2008

 

bonCura GmbH

Geschäftsbereich bonCura direkt

Vertrieb von Pflegehilfsmitteln

Geschäftsführer: Karl- Heinz Engelbrecht, Philipp Georg Schwarze

Lise Meitner Straße 1

33803 Steinhagen

Telefon: 05204/ 989-176

Telefax: 05204/ 989-211

 

HRB : 5039

Registergericht Gütersloh

           

 

 

Schulungen nach dem MPG/ Medizinproduktevertreiberverordnung/MPBetreibV

 

Schulungen nach dem MPG werden, soweit gesetzlich erforderlich, durchgeführt, wenn der Kunde diese explizit wünscht. Werden keine Schulungen verlangt, gehen wir davon, dass der Käufer oder Anwender bereits auf dieses oder ein baugleiches Modell geschult wurde. Schulungen werden im Internet (kostenfrei) oder direkt beim Kunden (gegen Schulungsgebühr) durchgeführt.



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